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Neues Urteil gegen Eltern von Dennis

Gut ein Jahr nach der Verurteilung der Eltern des verhungerten Jungen Dennis wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof das Cottbuser Urteil aufgehoben.
Leipzig/Cottbus Gut ein Jahr nach der Verurteilung der Eltern des verhungerten Jungen Dennis wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof das Cottbuser Urteil aufgehoben. Die Schuld der Eltern am Tod des Sechsjährigen sei zwar bestätigt worden, teilte das Gericht am Montag in Leipzig mit. Die Verurteilung wegen Mordes wurde aber in einen Schuldspruch wegen Totschlags umgewandelt. Das Landgericht Cottbus müsse das Strafmaß neu festsetzen.
Die Leiche des Jungen war zweieinhalb Jahre nach seinem Tod in der Kühltruhe der Eltern entdeckt worden. Die Eltern waren am 20. Februar 2006 wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision beantragt.

Körperverletzung mit Todesfolge

Die Verteidiger der Eltern hatten in dem Verfahren auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Der Bundesgerichtshof wertete das Geschehen nun als vorsätzliche Tötung und Kindesmisshandlung. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Eltern aus Gedanken- und Hilflosigkeit untätig blieben, bis der Junge verhungerte.
Hinzu komme, dass Dennis wegen jahrelanger Mangelernährung nach Expertenmeinung bereits anderthalb Jahre vor seinem Tod keinen Hunger mehr verspürt habe. Damit sei den Eltern die als Mordmerkmal geltende Grausamkeit nicht nachzuweisen. Die Leipziger Richter sahen vielmehr den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung als erfüllt an.
Vor dem Landgericht Cottbus muss nun erneut über das Strafmaß entschieden werden. Der Termin der öffentlichen Hauptverhandlung steht noch nicht fest, wie Gerichtssprecher Ralph Matzky sagte. Unklar sei auch, ob erneut Zeugen und Sachverständige gehört werden.

Urteil "ein falsches Signal"

Mit Unverständnis hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Landesverband Brandenburg - auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs reagiert. Nach Auffassung des BDK-Landesvorsitzenden Wolfgang Bauch haben die Richter die Opferperspektive aus dem Blick verloren und belastende Umstände - wie das lange Leiden von Dennis - unterbewertet. "Es ist unglaublich, wie hier Besonderheiten der Täterpersönlichkeiten entlastend in den Vordergrund geschoben werden. Der Bundesgerichtshof gibt auch kriminalpolitisch ein falsches Signal: Gefühlsduselei mit den Tätern!" dpa/
LR


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