Im Frühjahr dieses Jahres hat ein Urteil für großes Aufsehen gesorgt, in dem ein Berliner Amtsrichter die Speicherung von IP-Adressen ohne Einwilligung der betroffenen User als rechtswidrig einstufte (weitere Informationen zu diesem Urteil beispielsweise bei Berufskollege Thomas Schwenke). Jetzt ist es zu weiteren Entwicklungen gekommen, in deren Folge nicht wenige Webseitenbetreiber ihre Auftritte überarbeiten dürften.
Google Analytics auf dem Prüfstand
Denn relativ schnell rückte nach dem Berliner Urteil die Frage ins Rampenlicht, ob denn die Nutzung von Google Analytics, mit dem sich die Besucherströme auf Webseiten messen und analysieren lassen, rechtens sei: auch beim Einsatz von Google Analytics würden IP-Adressen gespeichert, und darüber hinaus stelle sich die Frage, ob Google nicht auch über den Einsatz von Cookies personenbezogene Daten erheben und speichern würde.
Die Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Berlin haben sich der Angelegenheit nun angenommen. Sowohl Google selbst, als auch Firmen, die Google Analytics einsetzen wurden angeschrieben und aufgefordert, umfassend über die Verwendung von Google Analytics Auskunft zu geben. In der dazu veröffentlichten Presseerklärung heißt es:
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(…) Dies hat den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veranlasst, hierzu eine Prüfaktion durchzuführen. Gemäß einem Bericht von futurezone@ORF.at haben über 80% aller gut besuchten Webseiten in Österreich und in Deutschland Google Analytics eingebaut. Google wurde von den beiden Landesdatenschutzbehörden aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. In einer ersten Stichprobe wurden Betreiber ausfindig gemacht und um Stellungnahme gebeten bzw. aufgefordert, dieses Werkzeug nicht mehr weiter zu nutzen” (
Quelle).
Zusätzlich zur Pressemeldung haben die Datenschützer auch das Schreiben an Google (siehe hier, PDF) sowie das an die kontaktierten Webseitenbetreiber gerichtete Anschreiben veröffentlicht (siehe hier, PDF).
Google Analytics auf dem Prüfstand?
Dabei wird deutlich, dass die Datenschützer bereits jetzt davon ausgehen, dass der Einsatz von Google Analytics klar rechtswidrig ist:
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Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: “Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt” (…)” (Hervorhebung hinzugefügt,
Quelle).
Da ließe sich schon fast konstatieren, dass Google Analytics schon gar nicht mehr auf dem Prüfstand steht - sondern nach Meinung der Prüfer auf keinen Fall mehr durch den TÜV kommen soll. Die Verblüffung der Datenschützer verblüfft dabei ein wenig: es dürfte in Fachkreisen allgemein bekannt sein, dass Google Analytics nicht nur auf “gut besuchten Webseiten” häufig eingebaut ist, sondern sich allgemein überaus großer Beliebtheit erfreut.
Unabhängig davon, wie sich dieser - sehr interessante - Vorgang nun weiter entwicklen wird: Das Beispiel Google Analytics zeigt erneut, dass es dringend auch einer Überarbeitung des Datenschutzrechts seitens des Gesetzgebers bedarf. Datenschutz ist überaus wichtig, und wird vor der immer noch zunehmenden Nutzung und Weiterentwicklung der “neuen Medien” nicht unwichtiger. Gleichzeitig gilt es, für die Anbieter von Diensten sinnvolle und praktikable Möglichkeiten zu schaffen und zu gewährleisten. Nicht immer reflektiert das geltende Datenschutzrecht den Stand der technischen Entwicklung - es bedarf dringend eines Updates.