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Barrierefreiheit

Was bedeutet barrierefreies Bauen und Wohnen?

Die Thematik "barrierefreies" bzw. "behindertengerechtes" Wohnen und Bauen steht als Erkennungszeichen über vielen neuen Erkenntnissen angewandter Architektur, Technik und Design. Grundsätzlich ist der Begriff als soziale Dimension zu verstehen, der den stufenfreien Eingang eines Wohnbereiches ebenso betrifft, wie die absolute Gleichstellung aller Menschen, mit oder ohne Behinderungen oder eingeschränkten Fähigkeiten.

Im Leben können immer wieder Situationen eintreten, in denen Barrieren in der Wohnung zum Hindernis werden. Nicht Alter und körperliche Einschränkungen gefährden dabei etwa die eigenständige Lebensführung, vielmehr sind bestehende bautechnische Gegebenheiten häufig die Ursache für Heim- und Pflegebedürftigkeit: Bedienungselemente wie Armaturen, Lichtschalter usw. sind vielfach so angeordnet, dass sie für viele Menschen nicht oder nur mit Schwierigkeiten bedienbar sind.

Weitere Hindernisse sind Stolperfallen, veraltete technische Installationen, unzweckmäßige Möbel, bauliche Tücken oder einfach nur fehlende Haltegriffe.

Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang:

- dass alle Einrichtungen für alle Menschen - in jedem Alter und mit jeder Einschränkung oder Behinderung - unabhängig von technischer oder sozialer Abgrenzung nutzbar sind.

- dass jeder Mensch alle barrierefrei gestalteten Elemente seines Lebensraumes betreten, befahren und weitgehend selbstständig ohne fremde Hilfe nutzen kann.

Finanzierungsmöglichkeiten

Um die eigene Wohnung sicher und angenehm zu gestalten, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Oft lässt sich die Situation durch wenige Handgriffe verbessern: z.B. Umstellen von Möbeln oder das Beseitigen von Stolperfallen.

Wenn Umbauten, Hilfsmittel oder Einrichtungsgegenstände die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, kann zusätzliche finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden, z.B. von Kranken-, Pflegekassen, sowie von zahlreichen anderen Institutionen. Diese stellen in vielen Fällen finanzielle Mittel für unterschiedliche Maßnahmen, um dem Anspruch "barrierefreies Wohnen" gerecht zu werden, zur Verfügung.

Die Art und Höhe der finanziellen Hilfen hängen von der individuellen Situation ab und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Wer kann Finanzierungsmittel bekommen?

Menschen im Alter (mit Vollendung des 60. Lebensjahres) Menschen mit Behinderung (mit einem GdB von 20) Schwerbehinderte (ab einem GdB von 50)

Kriterien, die bei der Unterstützung herangezogen werden:

Alter Grad der Behinderung Berufstätigkeit bei Schwerbehinderung Anerkannte Pflegebedürftigkeit Ursachen der Behinderung Einkommen Eigentümer oder Mieter Alter und Ausstattung des Gebäudes
 


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