Mord an dem neunjährigen Mitja
Sachverhalt
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat am 30.04.2007 Anklage gegen den 43-jährigen Uwe K vor dem Landgericht Leipzig - Schwurgericht - erhoben. Uwe K hat zu Prozessbeginn gestanden, sich am 22.02.2007 des damals 9-jährigen Mitja H bemächtigt und ihn anschließend in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Laut Gutachten des Gerichtsmediziners Vladimir Wenzel erfolgte die Vergewaltigung "unter massiven Schmerzen". Danach hat Uwe K den Jungen zur Verdeckung seiner zuvor begangenen Straftat in der Wohnung erwürgt und die Leiche in einer Gartenlaube nahe der Wohnung, in der diese später aufgefunden wurde, verborgen.
Dem Gutachten von Hans-Ludwig Kröber nach war Uwe K zum Tatzeitpunkt schuldfähig und weist keine Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung oder einer psychopathologischen Auffälligkeit auf. Zwar schätzte er Uwe K als Spiegeltrinker1 ein, der sich jedoch nicht zum Vollrausch trinkt, weshalb er davon ausging, dass er während der Tat "die absolute Situationskontrolle" hatte.
Das Landgericht Leipzig hat Uwe K am 11.09.2007 unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Am 14.09.2007 legte der Angeklagte vor Ausfertigung des schriftlichen Urteils zur Fristwahrung möglicher Rechtsmittel die Revision ein, die sich nicht gegen die Verurteilung wegen Mordes und die lebenslange Haft richten soll, sondern lediglich gegen zusätzlich ausgesprochene Strafen (bzw richtigerweise: Maßregeln der Besserung und Sicherung) wie die anschließende Sicherheitsverwahrung.2
Meine Prognose
In einem Fall, in dem das Urteil die anschließende Sicherungsverwahrung umfasst, ist deren Überprüfung zu empfehlen, jedoch sehe ich im vorliegenden Fall keine Aussicht auf Erfolg der Revision. Uwe K wurde zwischen 1981 und 1989 zu DDR-Zeiten wegen Missbrauchs mehrerer Kinder vier Mal zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen vor dem damaligen Kreisgericht Bitterfeld verurteilt. Zuletzt wurde Uwe K 1998 vor dem Landgericht Leipzig zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er befand sich zeitweilig in psychiatrischer Behandlung. Gutachter Hans-Ludwig Kröber lehnte 2007 eine Prognose zur Gefährlichkeit von Uwe K ab und sprach lediglich von einem Risiko aufgrund pädophiler Neigungen des Angeklagten, hatte jedoch bereits im Verfahren 1998 vor der anhaltenden Gefährlichkeit des Angeklagten gewarnt.3
Nach bislang bekannten Informationen zum Fall nehme ich an, dass dem Landgericht Leipzig bei der Abwägung, die zur anschließenden Sicherungsverwahrung - die der Berücksichtigung hoher Hürden bedarf - geführt hat, kein Fehler unterlaufen ist.
Umfrage
Stimmen: 37
Beginn: 14.09.2007
Ende: 05.03.2008
Entscheidung des Senats (03.03.2008)4
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Rechtsmittel – wie vom Generalbundesanwalt beantragt – durch Beschluss als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Archiviert unter 5. Senat, Bestanden, Dresden, Strafrecht
