Tierkrankenversicherung´s Blog

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Hund darf in gemeinsamen Garten nicht frei laufen

September 20th, 2008

Ein Hund darf in einem gemeinsam genutzten Garten nicht ohne weiteres frei laufen. Denn ohne Leine sei nicht auszuschließen, dass das Tier Kinder gefährde, Erwachsenen Angst einjage oder im Garten sein Geschäft verrichte.

Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, das den Fall an das Landgericht Konstanz zurückwies (Az.: 14 Wx 22/08). In dem Fall stritten zwei Ehepaare, die am Bodensee in einem Zweifamilienhaus eine Wohnungseigentümergemeinschaft bilden.

Für den gemeinsam genutzten Garten wurden keine Sondernutzungsrechte vereinbart. Die Kläger, Eltern zweier Kinder, wendeten sich dagegen, dass der Hund der Beklagten im Garten frei herumtollt - diese hatten ihn als Spielkamerad für ihre Tochter angeschafft. Die Richter schlossen sich der Argumentation der Kläger an. Der latenten Gefährdung könne nur begegnet werden, wenn der Hund stets mit einer Leine von höchstens drei Metern Länge geführt und von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werde.

Tags: garten, hunde

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Schon die Hundekrankenversicherung abgeschlossen?

September 18th, 2008

Spart im Ernstfall viel Geld. Die Hundekrankenversicherung sichert Sie gegen die mitunter doch recht ohne Behandlungskosten für Ihren Vierbeiner beim Tierarzt ab.
Das Leben mit Hunden bietet unzählige Vorzüge und der Hausgenosse auf vier Pfoten wird schnell zu einem vollwertigen Familienmitglied, auf den niemand mehr verzichten möchte. Doch was geschieht, wenn der beste Freund des Menschen erkrankt und medizinische Hilfe benötigt? - Das Netz deutscher Tierärzte ist hervorragend und ständig werden neue Behandlungsmethoden, Therapien und Medikamente entwickelt. Die Kosten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen sind jedoch teilweise erheblich und schnell wird das Wohlergehen des geliebten Hundes zu einer folgenreichen, wirtschaftlichen Entscheidung, deren Ergebnis häufig darin besteht, dass nicht die optimale, medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden kann. Eine Lösung für dieses Problem bietet die Hundekrankenversicherung.

Während kein Zweifel daran besteht, dass ein Mensch ohne Krankenversicherung umfangreichen Risiken im Krankheitsfall ausgesetzt ist und diese Versicherung von daher nicht nur der Überzeugung, sondern auch dem Gesetz entspricht, ist die Situationen bei Haustieren leider anders. Dabei sind die Leistungen der Tierversicherer, die sich auf den Schutz von Tieren spezialisiert haben sehr umfangreich. Neben ambulanten Behandlungskosten und verordneten Medikamenten, umfasst der Versicherungsschutz vor allem die Kosten für Operationen und deren Nachbehandlung. Es stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, die Leistungen exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen und damit den Versicherungsbetrag aktiv zu beeinflussen. So können bestimmte jährliche Selbstbehalte vereinbart werden, um den Beitrag zu senken. Auf der anderen Seite können auch zusätzliche Leistungen vereinbart werden, wie die Übernahme von Impfungs- und Entwurmungskosten, bestimmte Vorsorgemaßnahmen und jährliche Check-Up Untersuchungen. Viele Versicherungen bieten die Übernahme sämtlicher Behandlungskosten im Falle eines Unfalls an und schützen das Tier auf diese Weise gegen unerwartete Risiken.

Für Hundebesitzer, die sich lediglich gegen hohe Risiken versichern wollen, bieten die meisten Tierversicherer auch Varianten an, bei denen lediglich Operationskosten und die Nachsorge versichert sind.

In jedem Fall gilt, dass die Hundekrankenversicherung einen umfassenden Schutz der vierbeinigen Familienmitglieder bietet und dafür Sorge trägt, das medizinische Leistungen nicht aus Kostengründen unterbleiben müssen und infolge dessen die Versorgung des Hundes nicht optimal ist.

Hundekrankenversicherungen machen Sinn!
Spart im Ernstfall viel Geld die Hundekrankenversicherung sichert Sie gegen die mitunter doch recht ohne Behandlungskosten für Ihren Vierbeiner beim Tierarzt ab.
Anbieter von Tierversicherungen
Hat sich jemand ein Haustier angeschafft, ist es für den Tierhalter unerlässlich, sich Gedanken auch um eine Versicherung zu machen. Da geht es in erster Linie, z.B. bei Kleintieren, um eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung springt für Schäden ein, die ihr liebster Vierbeiner anstellt und die im Zweifel für sein Herrchen/Frauchen ganz schön teuer werden können.

Tierhaftpflichtversicherungen bieten alle auf dem Markt tätigen Versicherer an. Die Jahresprämie ist je nach Wahl der Schadenssumme unterschiedlich hoch. Im Vergleich zu der Summe, die ein Schaden anrichten kann, ist diese jedoch erschwinglich. Bei einer Jahresprämie von knapp 36 Euro ist der Monatsbeitrag 3 Euro. Ein angerichteter Schaden dagegen ist um ein vielfaches höher.

Ganz anders sind dann Versicherungen für Tiere im Krankheitsfall. Niemand möchte sich beim Anblick eines jungen Tieres vorstellen, dass es einmal krank wird. Und da können die Tierarztkosten schnell die Grenze des Erträglichen übersteigen, vor allem dann, wenn Operationen nötig sind. Allein die regelmäßig stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen sind schon recht kostenintensiv. Aber auch hier schaffen die am Markt tätigen Versicherer Abhilfe. Sie bieten in ihrem Angebot zusätzlich Tierversicherungen an, haben den Bereich Tierkrankenversicherung in eine separate Sparte ausgegliedert. Der Tierhalter kann bei bei den Angeboten wählen zwischen der Absicherung einer Teilbehandlung (z. B. nur der Operation und anschließender Heilbehandlung) oder einer Vollkrankenversicherung. Diese umfasst dann alle Leistungen des Tierarztes, angefangen von Vorsorgeuntersuchungen über Operationen mit Folgebehandlung und - man möchte es sich nur schwer vorstellen - auch dem letzten Besuch in einem Tierleben.

Mehrere Versicherer bieten zur Entlastung des Tierhalters eine direkte Abrechnung mit dem Tierarzt an.

Operationsversicherungen für Tiere
Es gibt zum Einen natürlich die bei vielen Tierbesitzern schon bekannten Tierkrankenversicherungen. Diese können durch eine so genannte OP-Versicherung noch ergänzt werden. Denn viele normale Krankenversicherungen schließen Operationen in ihrem Versicherungsschutz von Vornherein aus, da in der Regel damit höhere Kosten verbunden sind. Nun kann es aber die Kasse des Tierbesitzers ziemlich arg belasten, wenn er für eine Operation aufkommen muss. Die wenigsten Tierhalter entscheiden sich jedoch gegen eine notwendige Behandlung und nehmen finanziellen Einbußen eher selbst in Kauf, als dass ihr Tier auf die eine oder die andere Art und Weise leiden müsste.

Um zu verhindern, dass der Tierhalter in Unkosten gestürzt wird, deren Tragweite er überhaupt nicht abschätzen kann, gibt es die OP-Versicherung für Tiere. Sie trägt alle Kosten, die mit der Behandlung in Zusammenhang stehen. Das heißt, es werden die Untersuchungskosten getragen, die Kosten für die Operation selbst, außerdem noch die Gebühren, die für die Nachsorge des tierischen Patienten anfallen.

Tags: hundekrankenversicherung, tierkrankenkasse, tierkrankenversicherung

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Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte - Informationen für Tierhalter

September 15th, 2008

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden ab dem 8. Juli 2008 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Gleichzeitig wird der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den „neuen“ Bundesländern (derzeit 10 Prozent) abgeschafft.

§ 4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Anpassung der Gebührensätze war überfällig.

Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist seit mittlerweile neun Jahren nicht erfolgt. Das Kosten- und Preisniveau in Ost- und Westdeutschland ist 19 Jahre nach der Wiedervereinigung weitgehend einheitlich, die Praxis- und Personalkosten fallen im Osten seit vielen Jahren im selben Umfang wie im Westen an.
Die Höhe der Anpassung entspricht dabei noch nicht einmal dem Inflationsausgleich, der allein 15 Prozent betragen würde, und ist dementsprechend äußerst maßvoll. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Arzneimittel. Auch das Wegegeld ist, vor allem infolge der hohen Treibstoffpreise, in keinster Weise angemessen für die heutzutage durch ein Praxisfahrzeug entstehenden Kosten und die im Straßenverkehr aufgewendete Zeit des Tierarztes.

In den letzten Jahren wurden den praktizierenden Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören zusätzliche Fortbildungsverpflichtungen und Dokumentationspflichten, welche erhebliche Investitionen in die Computertechnik/Software und einen hohen Schreibaufwand verursachen.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

Gebührenordnung - Merkblatt für Tierhalter
Die Bundestierärztekammer möchte Sie mit diesem Merkblatt darüber informieren, wie Tierärzte ihre Leistungen berechnen, nämlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung.
Für Sie ist die GOT vielleicht wie ein "Buch mit sieben Siegeln".
Leider müssen in ihr aber – wegen der Genauigkeit – einige Fachbegriffe verwendet werden. Außerdem kann sie keine pauschalen Preise angeben, sondern nur die Gebühr für die einzelnen Behandlungsschritte.

Allgemeine Bestimmungen
• Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet
werden.

Welchen Satz der Tierarzt wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.
• Die Unterschreitung des Einfachsatzes ist grundsätzlich unzulässig.
• Ausnahme: Im begründeten Einzelfall können der Einfachsatz unter- bzw. der Dreifachsatz
überschritten werden. Liegt ein solcher Grund vor, muss vor der Behandlung eine schriftliche
Vereinbarung zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer getroffen werden.
• Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder
Materialien sowie Barauslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt die
Mehrwertsteuer hinzu.
• Die GOT fordert nicht, dass der Tierarzt eine Rechnung schreiben muss.

Tut er es, dann sollte sie zumindest enthalten:
Datum, Tierart, Diagnose, berechnete Leistung, Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer und die oben genannten Vergütungen. Sie können eine weiter aufgliederte Rechnung verlangen.
Gebührenverzeichnis

Das Gebührenverzeichnis enthält im Teil A Grundleistungen, z. B. "Beratung", "Allgemeine Untersuchung mit Beratung", im Teil B Besondere Leistungen, z. B. "Injektion", "Kastration", "Verband anlegen".
Fast immer besteht eine Behandlung aus mehreren Schritten, also verschiedenen Positionen des Gebührenverzeichnisses.

Die Bundestierärztekammer rät Ihnen: Sprechen Sie mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt!
Lassen Sie sich erklären, welche Untersuchungen nötig sind und wie dann – je nach Diagnose – behandelt wird.
Lassen Sie sich auch die voraussichtlichen Kosten erläutern.

Aber bedenken Sie bitte: Ihr Tier ist ein lebendiges Individuum – ein Kostenvoranschlag wie bei einem Handwerker ist nicht möglich!

Tags: gebührenordnung, tierarzt

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Öko Test Tierkrankenversicherung

September 1st, 2008

Die ÖkoTest Online hat den Allianz Tierkrankenversicherungs Tarif mal näher unter die Lupe genommen
lesen Sie die Ergebnisse:

Test: Allianz Tierkrankenversicherung

Hohe Versicherungssummen täuschen

Was es ist: Die Allianz Tierkrankenversicherung bietet Hunde- und Katzenbesitzern Schutz bei Unfällen und Erkrankungen. Im Tarif Optimal werden Operationen und Heilbehandlungen für Hunde und Katzen bezahlt; im Tarif Basis nur Operationen für Hunde. Die Jahresprämie für OP-Schutz liegt bei 158 Euro. Die Prämien für Rundumschutz liegen für Hunde zwischen 333 Euro (Katze: 180) und 421 Euro (Katze: 311). Für Tiere, die nicht mit einem Chipimplantat oder einer Tätowierung kenntlich gemacht wurden, ist ein Aufschlag von zehn Prozent fällig. Grundsätzlich werden nur gesunde Tiere versichert. Ganz junge (unter acht Wochen) und ältere Tiere (über fünf bzw. sieben Jahre) bleiben ohne Schutz.

Was es bringen soll: Die neue Versicherung soll die rund 13 Millionen Tierliebhaber vom hohen Kostendruck freistellen. Ebenso wie Menschenärzte rechnen die fürs Animalische zuständigen Mediziner nach einer Gebührenordnung ab und können bis zum dreifachen Satz verlangen. Diese Abrechnung dürfte in den rund 5.000 Kleintierpraxen im Trend liegen, denn die Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1999. Teure Behandlungen können bis 3.000 Euro kosten. Allianz Vorstand Karl-Walter Gutberlet: „Wir gehen von einer hohen Nachfrage der deutschen Tierhalter aus.“

Wo es hakt: Auf den ersten Blick wirken die Versicherungssummen üppig. So zahlt die Allianz für die reine Hunde-OP-Police bis zu 2.000 Euro pro Operation. Insgesamt pro Jahr 3.000 Euro. Bei der Tierkrankenversicherung gibt es pro OP bis 3.000 Euro und pro Heilbehandlung bis zu 1.000 Euro. Die Jahreshöchstleistung ist auf 4.000 Euro begrenzt. Bei jedem Versicherungsfall wird aber eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent fällig. Die Kunden erhalten also immer nur 80 Prozent der Kosten ersetzt. Zudem wird bei den Allianz-Tierkrankenpolicen nur der zweifache Gebührensatz für Tierärzte ersetzt. Vorsorgebehandlungen und Kastrationen werden gar nicht bezahlt, auch Behandlungen für angeborene „Fehlentwicklungen“ nicht.

Was wir davon halten: Nach den gleichen Modellrechnungen, die wir in unserem Test Tierversicherungen in der Aprilausgabe 2008 verwendet haben, spart der Allianzkunde im Vergleich zum unversicherten Tierbesitzer nur rund 13 Prozent für den Hund und rund sieben Prozent für die Katze (Bewertung: niedrige Ersparnis). Allein mit der Hunde-OP-Police kann die Allianz mit einer Kostenübernahme von 31 Prozent (mittlere Ersparnis) punkten. Doch auch hier sind andere Angebote wesentlich besser. Zudem können Tierkrankenversicherungen im Schadenfall gekündigt werden. Wer sichergehen will, dass er mit seinem ans Herz gewachsenen, aber sehr kranken Lieblingstier nicht aus der Versicherung fliegen will, sollte erst gar keine abschließen und stattdessen frühzeitig Geld für Behandlungen auf die hohe Kante legen, sein Tier gut ernähren und ihm viel Bewegung verschaffen. Dann bleiben Tier und Herrchen lange gesund.

Kommentar von der Tierkrankenkasse:
Was Branchenkenner schon lange wussten steht nun auch für den Otto-Normal-Tierbesitzer schwarz auf weiß.

Selbstbeteiligungen bei Tierkrankenkversicherungen mindern die Ersparnis erheblich! Also lieber
eine Tierkrankenversicherung OHNE Selbstbeteiligung wählen, und dass (fast) ohne Höchstleistungsgrenze! Für was brauch ich eine Tierkrankenversicherung bzw. Tierkrankenkasse wenn ich nacher doch jedesmal selber (mit)zahlen muss?

Zum Thema Geld selbst auf die Seite legen haben wir schon auf unserer Homepage geschrieben.

Die Tierkrankenversicherung der AGILA die wir empfehlen wurden bereits im letzten Test von Tierkrankenversicherungen mit "sehr gut" bewertet. Ein weiterer Vorteil: Auf unserer Seite über Tierkrankenversicherung können Sie sofort online abschließen und müssen keinen Vertreterbesuch o.ä. mitmachen.

Ein Vergleich der Tierkrankenversicherungen kann sich also lohnen. Die Beiträge liegen nur wenig auseinander bei den Leistungen siehts schon anders aus.

Tags: allianz tierkrankenversicherung, oeko test, oekotest, ohne selbstbeteiligung, tierkrankenkasse, tierkrankenversicherung, vergleich

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TIERKRANKENVERSICHERUNG

August 28th, 2008

Tierkrankenversicherung - das Tier ist krank...
Für jeden Tierhalter ist es selbstverständlich, sich bestmöglich um sein Tier kümmern und es zu versorgen. Ist das Tier gesund, sind die Kosten hierfür in der Regel auch überschaubar: Futter, Unterhalt, regelmässige Tierarztbesuche - das alles ist im Budget bereits eingeplant. Was aber passiert, wenn das Tier erkrankt?

Auch wenn Herrchen oder Frauchen es sich nur schwer vorstellen können - ein Unfall ist schnell passiert. Ist dann eine längere Heilbehandlung oder Operation nötig, können ein paar Hundert oder Tausend Euro an Tierarztkosten zusammenkommen, was den Tierhalter unvermittelt vor große finanzielle Probleme stellen kann.

Für die Besitzer von Hunden, Katzen und Pferden ist eine Tierkrankenversicherung oder OP-Krankenversicherung ein Weg, sich gegen dieses Risiko abzusichern. Tierkrankenversicherungen werden von verschiedenen Versicherern angeboten, die Tarife und Leistungen variieren jedoch, so dass ein gründlicher Vergleich ratsam ist!

In der Regel übernimmt die Tierkrankenversicherung die Kosten für die ambulante Versorgung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze im Jahr, für eine Operation unbegrenzt und die Kosten für Impfungen, Wurmkuren etc.

Bei Hunden richtet sich der Beitrag meist nach Alter des Hundes bei Abschluss der Versicherung. Bei Katzen kann auch noch die Art der Haltung- Wohnungskatze vs. Freigänger - sowie die Rasse in die Beitragsrechnung einfliessen.

Wer auf den Rundum-Schutz verzichten will und nur die Kosten einer Operation abdecken möchte, für den bietet sich eine Tier- OP-Versicherung an. Diese Variante einer Tierkrankenversicherung schützt den Halter vor den Kosten einer Operation und übernimmt meist bei Bedarf auch die Kosten einer stationären Behandlung des Tieres.

Tags: tierkrankenversicherung

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